Einführung neuer Schweizer Pass 10, Änderung Antragswesen Pass und ID
Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sich die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, der sogenannte E-Pass, geschaffen. Die Schweiz muss die sogenannten E-Pässe aufgrund der Schengener Ausweisverordnung bis zum 1. März 2010 definitiv einführen. Die neuen Pässe enthalten einen Chip, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Die heute aktuellen Pässe 03 und 06 behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Mit der definitiven Einführung von E-Pässen wird gleichzeitig ein neues Ausstellungsverfahren eingebührt.
Seit dem 1. März 2010 können Bürgerinnen und Bürger Pass und Identitätskarte aussschliesslich persönlich in einem der sieben Ausweiszentren im Kanton Bern beantragen. Die Ausweiszentren befinden sich in Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langenthal, Langnau i.E. und Thun.
Weitere Informationen:
Flyer Antragsverfahren
www.pom.be.ch/site/mip
www.schweizerpass.ch